Aufnahmeverfahren
Aufnahmeverfahren
Das Aufnahmeverfahren:
Bewerbung und Mitgliedschaft
Hat unsere Webseite (oder auch ein Spaziergang in unserer Anlage) dein Interesse geweckt, einen Garten in unserer Schrebergartenanlage zu pachten und somit die Mitgliedschaft in unserem Verein zu erlangen? Wir würden uns freuen dich als neues Mitglied zu begrüßen! Was musst du tun?
1. Die Information, ob es freie Gärten gibt, findest du auf unserer Webseite unter „Aktuelles”
2. Solltest du Interesse an einem der freien Gärten haben, fülle zunächst den Bewerbungs-/Aufnahmeantrag aus und lasse es uns per Post oder per Email zukommen
3. In einer der folgenden Vorstandssitzungen entscheidet der Vorstand über die Annahme oder Ablehnung der eingegangenen Bewerbung. Du wirst darüber schriftlich benachrichtigt. Die Entscheidung wird nicht begründet.
4. Der Vereinsvorstand lädt die angenommenen Bewerber zu einem persönlichen Info-Gespräch, sie bekommen einen formellen Antrag auf Mitgliedschaft und Ehegatten/Partnermitgliedschaft.
5. In der nachfolgenden Vorstandsitzung wird dann entschieden, welcher der Bewerber den Zuschlag für den Garten erhält. Er wird dann zu einem weiteren Termin eingeladen, bei dem es um die Aufnahme in den Verein geht. Dabei wird unsere Satzung ausgehändigt, und wenn sie schriftlich anerkannt wurde, die Aufnahmegebühr bezahlt worden ist und der Pachtvertrag unterschrieben wurde, beginnt die Mitgliedschaft in unserem Verein.
Gebühren/Beiträge (Stand 08.2018):
Mitglieder mit Garten zahlen 75 € jährlich, Ehegatt/innen oder Partner/innen zahlen 12,50 €, Aufnahmegebühr beträgt 150 Euro.
Mitglieder erhalten kostenlos die Monatszeitschrift “Gartenfreund” des Verbandes für das Kleingartenwesen. Bewerbungsformular für sich und einen Partner oder eine Partnerin können Sie sich hier als PDF herunterladen: