Parken
Parken
Parkplätze gibt es vor dem WTV-Sportplatz und am Hauptfriedhof, sowie in der Leostraße und der Pferdebachstraße.
Befahren der Anlage
Das Befahren der Anlage mit Kraftfahrzeugen aller Art ist grundsätzlich verboten, damit auch das Parken. Radfahren ist nur Kindern bis 12 Jahren erlaubt.
Ausnahmen: Bei größeren Materialtransporten dürfen Fahrzeuge einfahren. Nach dem Be- bzw. Entladen müssen sie sofort wieder aus der Anlage gefahren werden.
Parkerlaubnis für den Festplatz kann der Vorstand nur in besonderen Fällen, z.B. bei Körperbehinderungen, auf Antrag erteilen. Der Schwerbehinderten-Ausweis mit dem Buchstaben G oder AG muss vorgelegt werden.
Parken
Parkplätze gibt es vor dem WTV-Sportplatz und am Hauptfriedhof, sowie in der Leostraße und der Pferdebachstraße.
Befahren der Anlage
Das Befahren der Anlage mit Kraftfahrzeugen aller Art ist grundsätzlich verboten, damit auch das Parken. Radfahren ist nur Kindern bis 12 Jahren erlaubt.
Ausnahmen: Bei größeren Materialtransporten dürfen Fahrzeuge einfahren. Nach dem Be- bzw. Entladen müssen sie sofort wieder aus der Anlage gefahren werden.
Parkerlaubnis für den Festplatz kann der Vorstand nur in besonderen Fällen, z.B. bei Körperbehinderungen, auf Antrag erteilen. Der Schwerbehinderten-Ausweis mit dem Buchstaben G oder AG muss vorgelegt werden.